Impressum & AGBs

Stephanie Schwecherl
Au 28
4846 REDLHAM
OESTERREICH

Tel. +43 (0)681 107 88 622

info(at) bewegungimgleichgewicht.at

Gewerbeinformation lt. WKO:

Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tatigkeiten.

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, wie u.a. mittels der Methode von Dr. Bach, Biofeedback oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, …

Stellungnahme der Österreichischen Tierärztekammer vom 6.11.2013:
Die Österreichische Tierärztekammer weist daraufhin, dass in der Republik Österreich Diagnose und Therapie am kranken Tier nach §12 Tierärztegesetz ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind.

Nachtrag aus dem Jahr 2021: §15 (2) Ziff. 1 des geänderten Tierärztegesetzes betreffend „Bedingungen der Berufsausübung und Zuziehung von Hilfspersonen“: Im Einzelfall kann die Tierärztin oder der Tierarzt auch tierärztliche Tätigkeiten oder Teile solcher Tätigkeiten an besonders geschulte Hilfspersonen übertragen, sofern diese eine, von der Tierärztekammer durch Verordnung im übertragenen Wirkungsbereich (§ 13 Abs. 1 TÄKamG) anerkannte oder festgelegte Ausbildung über die entsprechende Schulung nachweisen können“. Diese Hilfsleistungen müssen dabei nach wie vor nach Anordnung und allenfalls unter Aufsicht der Veterinärmediziner:innen erbracht werden. Letztere tragen die Verantwortung für die Anordnung und die Durchführung und haben sicherzustellen, dass eine „nach Maßgabe des Schulungsnachweises allenfalls erforderliche Aufsicht“ erfolgt. Wie aus einem Erlass des Bundesministeriums an die Länder aus dem Jahr 2014 hervorgeht, bedeutet „Aufsicht“ hier jedoch nicht, dass die Tierärzt:innen permanent körperlich anwesend oder in der Nähe sein müssen. Vielmehr ist die erforderliche Intensität der Aufsicht differenziert nach Art der Tätigkeit sowie Ausbildung und Erfahrung der Hilfsperson zu beurteilen.

Die Erteilung von Reitunterricht/Sitztraining sowie die Durchführung von Ausbildungsprogrammen sind als Wissensvermittlung zu verstehen und stellt damit eine Unterrichtstätigkeit dar.

Keine Haftung für die Inhalte externer Links auf dieser Homepage.

AGBs:

Allgemein:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Stephanie Schwecherl (nachfolgend „Dienstleisterin oder DL“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Gesunderhaltenen Maßnahmen an Tier & Mensch, die Durchführung von Vorträgen und Kursen, die Erteilung von Unterricht mit und ohne Schulpferd, sowie über das Training von Pferden.

  1. Geltungsbereich

Gesunderhaltene Maßnahmen bei Tier und Mensch

Die angewandten Methoden beschäftigen sich ausschließlich mit der Aktivierung und Harmonisierung. Ich wurde darüber informiert und nehme zur Kenntnis, dass ich bzw. mein Tier ausnahmslos Beratung und Dienste erhalte, die zur Gesunderhaltung und Leistungssteigerung der gewerblich erlaubten Methoden durchgeführt werden.

In diesem Sinne stellen sie keine Heilbehandlung dar.

Dementsprechend kann dies nur eine Hilfestellung und keinerlei Ersatz für eine ärztliche Diagnose und Behandlung darstellen. Sind dem Tierbesitzer Vorerkrankungen oder Befunde bekannt, so hat er dies dem Dienstleister vorab mitgeteilt.

Aussagen und Ratschläge des DL sind keine Diagnosen, sondern stellen reine Zustandsbeschreibungen dar. Ich wurde darüber informiert, dass ich mich für die Diagnoseerstellung und Therapie an den behandelnden Tierarzt zu wenden habe.  

Die letzte Hufbearbeitung, Zahnsanierung oder allgemeine Sedation muss mindestens 7 Tage zurückliegen. Auch ist auf die allgemeine Witterungssituation zu achten.

Sitzschulungen, Reitunterricht, Pferdetraining

Beim Training trägt der Kunde die Sorge, dass das Pferd zu Beginn der Einheit geputzt und in artgerechter Weise gezäumt und gesattelt ist. Bei Anfängern wird dies durch die DL unterstützt.

Da das Erlernen von neuen Bewegungsmustern im Vordergrund steht, kann es zu veränderten Körperempfindungen bei Pferd und Reiter kommen (Muskelkater, u.ä.). Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, seine eigenen Grenzen und Befindlichkeiten während der Einheit ehrlich mitzuteilen. Der Mensch muss körperlich gesund & psychisch belastbar sein sollte, da es sich um eine Sportausübung handelt.

  1. Vorträge, Kurse, Seminare, Workshops, Lehrgänge

Die Anmeldung ist gültig mit dem Eingang der Anzahlung bzw. Zahlung des Kursbeitrages auf das angegebene Konto und dem ausgefüllten Anmeldeformular bzw. schriftlicher Anmeldung.

Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn wird die Anzahlung zurückerstattet. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Schadensfall jegliche Haftungsansprüche gegenüber der Ausbilderin, dem Organisator, dem Stallbetreiber oder der Ausrüstung ausgeschlossen sind. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen.

Bei Teilnahme mit Pferd muss der Teilnehmer den Pferdepass mit gültigem Impfschutz mitführen, das Pferd muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für das Pferd muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Der Veranstalter kann den Kursort verlegen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. 

Der Kursveranstalter behält sich vor, die Durchführung eines Kurses aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abzusagen. Die Teilnehmer werden bei Absage eines Wochenendkurses spätestens 3 Tage vor Kursbeginn benachrichtigt und eine bereits geleistete Zahlung (Anzahlung oder komplette Kursgebühr) wird spätestens 14 Tage nach geplantem Kursbeginn erstattet.

  1. Ausrüstung

Die Trainerin behält sich vor, kleine Änderungen an der Ausrüstung vorzunehmen, um eine bessere Einwirkung zu erreichen bzw. das Tierwohl zu wahren. Im Unterricht ist ein passender Reithelm, welcher der aktuellen Sicherheitsnorm entspricht, vom Kunden mitzubringen und zu tragen. Generell werden Reitbekleidung und geschlossene, feste Schuhe mit Absatz empfohlen.

Verleiht der DL Gebisse, Kappzäume, Reitpads, medizinische Geräte, u.a. an den Kunden, so kann mündlich vereinbart werden, ob und welche Leihgebühr dafür eingehoben wird. Im Falle von Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Arbeitsmittel, haftet der Entleiher.

  1. Entgelt:

Das Entgelt ist nach jeder Einheit prompt bar gegen Quittungsbeleg oder per Rechnung, auf das Konto des Dienstleisters zu zahlen. 

Bei den Reitstunden mit Schulpferd gilt eine Semesterweise Buchung (inkl. 2 Kompensationstermine). Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 30. April. Das Sommersemester beginnt am 1. März und endet am 30. September.

Die Dauer einer Einheit variiert zwischen 30 und 120 Minuten. Je nach Wunsch und Ziel. Der Kunde hat das Recht, sich vorab einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Sagt die Dienstleisterin eine Einheit ab, besteht ein Anspruch auf Terminverschiebung. Im Fall eines Zahlungsverzuges fallen die gesetzlichen Verzugszinsen für Verbraucher in der Höhe von 4% an. Zusätzlich zum Entgelt für den mobilen Einsatz werden die gesetzlich vorgeschriebenen Anfahrtskosten verrechnet.

  1. Termine:

Die Dienstleisterin ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse aller Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde die Ausbilderin unverzüglich telefonisch informiert, wenn er einen Termin nicht einhalten kann. Erfolgt diese Information kürzer als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so wird dieser zu 100% in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn der Termin wegen Verletzung/Erkrankung des Kunden, Verletzung/Erkrankung des Pferdes oder Unbenutzbarkeit der Reitanlage abgesagt wird. 

Kann die Einheit durch einen durch den Kunden verursachten Grund erst später beginnen, so verkürzt sich die Unterrichtszeit entsprechend.

Die vereinbarten Termine finden bei jedem Wetter statt. Dies kann für den Unterricht auch bedeuten, dass theoretische Einheiten zur Wissensvermittlung und Vorbereitung auf die Praxis stattfinden.

  1. Haftung:

Die Einheit erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.  Für Unfälle oder Schäden, die im klar und ordentlich rückverfolgbaren Zusammenhang mit einer Einheit bzw. Unterricht geschehen, wird eine Haftung nur insoweit übernommen, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Dienstleisterin beruht. 

Pferde sind Flucht- und Herdentiere, die oft unerwartet und sensibel auf etwas (z. B. Lärm, Stress, Futter, Artgenossen, etc.) reagieren.

  1. Verwendung von Fotos und Daten:

Personenbezogene Daten werden schriftlich festgehalten und ausschließlich zur Erstellung des Klientenaktes und zur Kontrolle des Verlaufs verwendet; aber keinesfalls an Dritte weitergegeben. Fotos, auf denen der Kunde oder sein Pferd zu sehen sind, dürfen uneingeschränkt zu Marketingzwecken (Veröffentlichung: Internet und Print) verwendet werden, sofern das Urheberrecht beim Dienstleister liegt. Ansonsten habe ich dem Dienstleister explizit mitgeteilt, dass ich keine Verwendung wünsche. Ich kann meine Einwilligung jederzeit per E-Mail oder schriftlich an oben angegebene Anschrift widerrufen.

Sollte der Kunde Ton-, Foto, oder Filmaufnahmen machen wollen, so ist vor Veröffentlichung das Bildmaterial durch den DL zu sichten und freizugeben.

8. Gerichtsstand ist Vöcklabruck